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Geltungsbereich:

agile technology GmbH verkauft und liefert ausschließlich auf Basis der hiermit vereinbarten allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allfällige allgemeine Einkaufsbedingungen des Vertragspartners sind selbst dann nicht bindend, wenn agile technology GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages (der allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind nur dann wirksam, wenn sie von agile technology GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Mit der Annahme der von agile technology GmbH gelieferten Ware gelten ihre Verkaufs- und Lieferbedingungen jedenfalls als vom Käufer akzeptiert.

Wirksamkeit von Bestellungen und Vereinbarungen:

Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung bedarf es daher nicht. Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern der agile technology GmbH abgeschlossenen Vereinbarungen kommen mit dem Vorbehalt zustande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Es steht agile technology GmbH frei, die von ihren Vertretern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall ist dem Kunden binnen 3 Wochen mitzuteilen; das mit ihm angebahnte Rechtsgeschäft gilt sodann von vornherein als nicht zustande gekommen.

Qualitätsangaben:

Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert agile technology GmbH Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analyseangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (zum Beispiel bei Nachfolgemodellen), so ist agile technology GmbH berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.

Lieferung:

Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen setzten und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von agile technology GmbH nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche gegen agile technology GmbH sind ausgeschlossen. agile technology GmbH steht es frei, die Art der Versendung ihrer Waren und das Transportmittel auszuwählen. agile technology GmbH ist berechtigt, in Teillieferungen zu liefern und der Käufer ist verpflichtet Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können. Ereignisse mit höherer Gewalt entheben agile technology GmbH von der Lieferverpflichtung. Das gleiche gilt für unvorhergesehenen, vom Willen von agile technology GmbH unabhängigen Störungen der Liefermöglichkeiten, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördlichen Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grunde immer, seitens einer bestehenden oder von agile technology GmbH in Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung von agile technology GmbH bei Eintritt eines der vorgenannten Umstandes die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.

Preise:

Den Lieferungen von agile technology GmbH liegen jeweils die in der zuletzt herausgegebenen Preisliste festgelegten Listenpreise zugrunde. Sind nicht Fixpreise vereinbart, so ist agile technology GmbH berechtigt, die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise zu verrechnen. Sind in den Verkaufspreisen Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist agile technology GmbH berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist agile technology GmbH berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung nicht unerheblich, zu Lasten agile technology GmbH, eingetretene Veränderung von Fremdwährungskursen zum EURO zum Anlass einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen. agile technology GmbH ist berechtigt, Vorauskassa zu begehren.

Fälligkeit der Zahlung:

Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist agile technology GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist agile technology GmbH berechtigt, von ihm geleistete Zahlungen unabhängig von dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderungen nach ihren Vorstellungen anzurechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, agile technology GmbH sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Gerät der Käufer in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, so ist agile technology GmbH berechtigt, alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder bloß teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Dauerschuldverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. agile technology GmbH ist für diesen Fall weiters berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten und nicht gemäß diesen Geschäftsbedingungen vollständig bezahlen Ware zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr ein pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25% des Fakturenwertes zu. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen agile technology GmbH haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit im Zusammenhang stehende Forderungen von agile technology GmbH zu kompensieren, es sie denn, dass diese Forderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, sie gerichtlich festgestellt oder von agile technology GmbH ausdrücklich anerkannt worden sind.

Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von agile technology GmbH. Sollte die Ware vom Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der von diesen zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an agile technology GmbH abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an agile technology GmbH abzuführen. Sollte die Ware von dem Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so ist der Käufer auch verpflichtet, von dem Eigentumsvorbehalt dem Dritten Mitteilung zu machen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer agile technology GmbH innerhalb von 3 Tagen zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.

Gewährleistung:

agile technology GmbH garantiert ein halbes Jahr hindurch dafür, dass die von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung der Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Ware unter zumindest allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wird, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behält. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu reklamieren. Die Mängelrüge ist spätestens am 8. Tag ab Übernahme der Ware zu erheben. Ist sie berechtigt, so steht es agile technology GmbH frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mangelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, so wird der Verkauf von Software hinsichtlich des Gewährleistungsanspruches des Kunden immer gesondert behandelt. Das bedeutet, dass auch bei gelieferter Software unverzüglich eine Überprüfung auf Mängel durch den Käufer erfolgen muss und ein allfälliger Mangel schriftlich zu rügen ist. Auch hier steht es agile technology GmbH frei, die gerechtfertigten Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Software gegen eine mangelfreie zu erfüllen oder das gelieferte Softwarepaket zurückzunehmen und dem Kunden den Kaufpreis zu refundieren. Es steht dem Käufer in einem solchen Fall nicht zu, Wandlung hinsichtlich der gekauften Hardware zu begehren oder vom Kauf der Hardware zurückzutreten. Für reproduzierbare Mängel der Software ist jegliche Haftung von agile technology GmbH ausgeschlossen. Wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, haftet agile technology GmbH nicht für Eignung und Anwendbarkeit der Software für die Zwecke des Käufers, soweit es sich um ein Standard-Softwarepaket handelt. Innerhalb eines Zeitraumes von einem halben Jahr wird agile technology GmbH dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material, noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist agile technology GmbH des weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder durch Dritte vorgenommen wurden. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von agile technology GmbH in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen, hat der Käufer die Ware, sofern agile technology GmbH dies wünscht, an agile technology GmbH zur überstellen. Insoweit für EDV eine Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetztes überhaupt in Frage kommt, haftet agile technology GmbH gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes für Personen- und Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmen haftet agile technology GmbH jedoch bloß für Personenschäden und für Sachschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden sind. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmung zu übertragen. Für Folgeschäden, für Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten haftet agile technology GmbH bloß bei Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit (qualifiziert grober Fahrlässigkeit).

Wiederausfuhr von Produkten:

Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle für europäische Technologiewaren unterliegen, erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung folgender Verpflichtungen: Die Wiederausfuhr solcher Waren - auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form - ist nur mit Zustimmung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten gestattet.

Datenschutz:

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden.

Gerichtsstand:

Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Firmensitz von agile technology GmbH. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden.

 

 

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